Teilnehmen können Schülerzeitungen aller Schularten des Landes Berlin. Die Schülerzeitungen können als Printmedien oder als Online-Schülerzeitung erscheinen. Die Regelmäßigkeit des Erscheinens muss nachgewiesen werden, Einzelausgaben für den Wettbewerb sind nicht zulässig.
Für die Teilnahme am Wettbewerb müssen neben dem vollständig und korrekt ausgefüllten Anmeldebogen (digital per Onlineformular) jeweils fünf Exemplare aller Schülerzeitungsausgaben eingereicht werden, die Gegenstand der Bewerbung auf einen Preis sind. Diese müssen in ausgedruckter Form, wie auch als PDF-Datei vorliegen.
Die eingereichte Ausgabe muss zwischen dem Einsendeschluss und dem 12. Dezember des Vorjahres erschienen sein. Der Einsendeschluss wird mit der Ausschreibung kommuniziert – er kann von der Jury verlängert werden.
Schülerzeitungen, die beim Berliner Schülerzeitungswettbewerb in zwei aufeinander folgenden Wettbewerbsrunden den ersten Preis in ihrer Schulkategorie erhalten haben, können in der darauffolgenden Runde keinen ersten Platz belegen. Die erfolgreiche Teilnahme an den Sonderpreisen bleibt davon unberührt.